Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – „Ferienhaus Dünenbrise“ Dünenweg 48d, 18586 Ostseebad Baabe

  1. Anreise / Abreise

Anreise ist ab 16:00 Uhr möglich, am Abreisetag ist spätestens 10:00 Uhr das Haus zu verlassen.

Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 1 Stunde hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge.

Die Schlüsselübergabe bei der An- und Abreise erfolgt über einen Schlüsseltresor am Haus. Der Code für den Tresor wird dem Mieter/der Mieterin nach Eingang des vollen Mietpreises und der Kaution per E-Mail mitgeteilt.

Etwaige Beanstandungen die Sauberkeit des Hauses betreffend müssen unverzüglich bei Bezug geltend gemacht werden und können später nicht mehr anerkannt werden.

Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

  1. Mitreisende Personen

Als Mieter/Mieterin erklären Sie ausdrücklich, für die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Verpflichtungen auch seitens aller mit Ihnen reisenden Personen einzustehen.

Das Mietobjekt darf nur von der im Vertrag aufgeführten Personenzahl, maximal von 4 Personen, bewohnt werden.

Sofern die maximale Personenzahl überschritten wird, können die Vermieter auch den sofortigen Auszug verlangen und den Vertrag kündigen.

Den Vermietern sind möglichst rechtzeitig, spätestens zwei Monate vor Anreise, die Vor- und Zunamen sämtlicher Mitreisender sowie das Geburtsdatum mitreisender Kinder mitzuteilen (Anmeldung bei Kurverwaltung).

Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet.

  1. Bezahlung

Der Mietpreis in Höhe von 100 % ist innerhalb von 7 Tage nach Buchung vollständig zu zahlen.

Der Mietvertrag erhält mit Eingang des fälligen Betrags auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.

Nebenkosten für Energie, PKW-Stellplatz, Abfall werden nicht erhoben.

Alle Preise sind inklusive Endreinigung und der in der Gemeinde Baabe jeweils gültigen zu zahlenden Kurabgabe.

  1. Kurabgabe

In der Gemeinde Ostseebad Baabe wird Kurabgabe erhoben. Die Vermieter sind verpflichtet, die Beherbergung des Mieters/der Mieterin und mitreisender Begleitpersonen nach dem Landesmeldegesetz zu melden. Wir haben uns gegenüber der Gemeinde Ostseebad Baabe verpflichtet, die Kurabgabe für alle Mitbewohner von Ihnen direkt zu kassieren und die entsprechenden Kurkarten für Sie zu erstellen.

Die hierfür erhobenen Daten werden seitens der Vermieter ausschließlich zur Eingabe in das Portal der Kurverwaltung Baabe benutzt. Dort werden sie elektronisch gespeichert, ausschließlich zur betriebsinternen Abgabenüberwachung genutzt und nach Ablauf von einem Jahr gelöscht.

Wir weisen darauf hin, dass wir als Vermieter keinen Einfluss auf die Höhe der Kurabgabe haben. Die Beträge werden durch Satzung durch die Gemeinde Ostseebad Baabe festgelegt.

Die Kurabgabe ist in den Verwaltungsgebühren enthalten.

  1. Rücktritt

Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:

  • Reisende, die mindestens 60 Tage vor der Anreise stornieren, erhalten 100% des bisher bezahlten Betrages zurück.
  • Wenn sie zwischen 30 und 60 Tagen vor der Anreise stornieren, erhalten sie 50% zurück. Andernfalls erhalten sie keine Erstattung.

Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht.

Alternativ zum Rücktritt können Sie verlangen, dass eine dritte Person in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag eintritt. Es bedarf hierzu einer Mitteilung an uns. Mit der Bestätigung der Mieteränderung durch uns tritt der neue Mieter in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag ein.

In Ihrem eigenen Interesse empfehlen wir Ihnen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

  1. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen.

Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort beim Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden.

Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.

Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen.

Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass unser Haus ein NICHTRAUCHERHAUS ist. Partys und Events sind nicht erlaubt.

Am Abreisetag sind vom Mieter:

  • persönliche Gegenstände zu entfernen,
  • der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen,
  • Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.
  • Der Mieter ist ebenfalls verpflichtet vor Abreise alle elektrischen Geräte auszuschalten: Kühlschrank, Herd, TV, Elektr. Heizung.
  • Aufgeräumt und besenrein hinterlassen. (Wir nehmen die Endreinigung vor)

Bei Nichteinhaltung werden 10 € nachträglich eingefordert.

  1. Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

  1. Haftung

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten.

Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.

Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen.

Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung.

Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer.

Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

  1. Schlussbestimmungen

Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden.

Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.

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